GbR, GmbH & Co KG, GmbH: Chancen und Risiken.
Wodurch hebt sich die Beratung der Kanzlei Tiedau ab?
Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht ist in der Lage, sowohl kaufmännische als auch rechtliche Fragestellungen zu bearbeiten. So können auch komplexe Sachverhalte und Projekte wie Existenzgründungen oder Unternehmensabwicklungen effizient und effektiv bearbeitet werden. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass Sie bei der Kanzlei Tiedau stets nur einen Ansprechpartner haben, der die Koordination der einzelnen Berater in allen steuerlichen, rechtlichen und tatsächlichen Punkte für Sie übernimmt.
Wir beraten und unterstützen Sie dabei in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, sei es:
- bei der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft und Wahl der passenden Rechtsform (GbR, OHG, GmbH, KG, Aktiengesellschaft)
- bei der Auflösung/Auseinandersetzung von Unternehmen und Gesellschaften
- bei der Haftung bzw. Haftungseinschränkung von Organen der Gesellschaft (z.B. Geschäftsführerhaftung eines GmbH-Geschäftsführers)
- bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern (z.B. Entzug der Geschäftsführungsbefugnis oder zwangsweises Ausscheiden von Gesellschaftern), die idealerweise derart geklärt oder geschlichtet werden sollten, dass möglichst Schaden vom gemeinsamen Unternehmen ferngehalten wird
- als Vertretung bei der Gesellschafterversammlung
- bei der Ausgestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- im Rahmen der Kapitalbeschaffung
- bei der Regelung der Unternehmensnachfolge