Das Insolvenzplanverfahren – ein Instrument zur Unternehmenssanierung:
Mit Hilfe des Insolvenzplans kann, abweichend von den Gesetzten und Regeln der Insolvenzordnung, eine Sanierung oder Restrukturierung eines insolventen Unternehmens durchgeführt werden. Nur wenn alle Fakten transparent gemacht werden, kann ein Insolvenzverfahren nachhaltig erfolgreich sein. Auch der Insolvenzgrund, welcher zur Überschuldung führte, sollte klar definiert werden. Dazu dient das Insolvenzplanverfahren, das vorgibt in welchen Rahmen sich ein Sanierungsplan entwickeln lässt. Durch das am 1. März 2012 in Kraft getretene ESUG gibt es eine Reihe neuer Möglichkeiten zur Gestaltung des Insolvenzplans. Wir stehen Ihnen im Rahmen einer Sanierungsberatung gerne zur Verfügung.
Vollständige Sanierung und Erhalt des Unternehmens
Ziel eines Insolvenzplanes ist die Sanierung des Schuldners und damit gegebenenfalls der Erhalt des Unternehmens unter gleichzeitiger Besserstellung der absonderungsberechtigten Gläubiger sowie der Insolvenzgläubiger im Vergleich zum herkömmlichen Abwicklungsverfahren.
Gleichzeitig ist der Insolvenzplan sowohl in Sanierungs- als auch Liquidationsverfahren eine schnelle und effiziente Form das jeweilige Insolvenzverfahren zum Abschluss zu bringen. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung und des Insolvenzrechts, ausgeprägtes Verhandlungsgeschick, betriebswirtschaftliches Know How und die Begleitung einer Vielzahl von Sanierungsprozessen befähigen uns zur Erstellung und Umsetzung von individuellen Insolvenzplänen.
Was unser Team Ihnen bietet:
Als Kanzlei im Bereich der Insolvenzverwaltung unterstützen wir Sie bei der gemeinsamen Planung eines Sanierungskonzeptes. Es ist das Navigationssystem durch und aus der Krise.
Ein tragfähiges Sanierungskonzept kann Unternehmen auch steuerlichen Sanierungsprivilegien sowie für Sanierungsbeihilfen der öffentlichen Hand sichern. Es minimiert außerdem das zivilrechtliche Haftungsrisiko der Geschäftsführung. Und ganz wichtig: es kann Vertrauen schaffen und Finanzierungsmängeln entgegenwirken.
- Prüfung der insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumente
- Vollständige Begleitung vor und während des gesamten Verfahrens